INSTRUMENTEN-VERSICHERUNG
Finden Sie den optimalen Tarif für Ihr Musikinstrument! Ob klassisch oder elektronisch, nur innerhalb Deutschlands oder auch weltweit – versichern Sie Ihre Instrumente mit dem Tarif, der am besten zu Ihnen passt!
Erstinformation – Covomo ist Ihr unabhängiger Versicherungsmakler für Spezial- und Zusatzversicherungen
Egal ob Sie Ihr Musikinstrument gewerblich oder privat nutzen – eine Instrumentenversicherung macht in jedem Fall Sinn, da die edlen Instrumente in der Regel in der Anschaffung und Reparatur sehr teurer sind. Mit einer Instrumentenversicherung erhalten Sie eine Allgefahrendeckung. Schützen Sie sich umfangreich vor Kosten, die aus Diebstahl, Unfällen und Elementarereignissen entstehen können.
Eine Versicherung für Ihr Musikinstrument kann Sie im Schadensfall vor hohen Reparatur- oder gar Neubeschaffungskosten (Zeitwert am Schadenstag) schützen. Es ist keine Pflichtversicherung, dennoch ist ein Abschluss in den meisten Fällen sehr lohnenswert, da Instrumente in der Regel samt Equipment mehrere Tausend Euro kosten und die Reparatur entsprechend aufwendig und teuer ist.
DEN RUNDUM-SCHUTZ GIBT ES SCHON AB…
Diebstahl: Sowohl beim persönlichen Mitführen als auch bei Einbruchdiebstahl und Raub wird Schadensersatz geleistet.
Transportmittelunfall: Auch die Kosten für Schäden oder Zerstörung durch einen Unfall werden übernommen.
Elementarereignisse: Ob Überschwemmung oder Erdbeben – die entstandenen Schäden werden erstattet.
UNSERE VERSICHERUNGSPARTNER
Die Musikinstrumentenversicherung der Nürnberger gibt es in vier verschiedenen Varianten. Es gibt die Möglichkeit sowohl klassische auch als moderne Instrumente zu versichern. In diesem Fall bedeutet „klassisch“ ohne Elektronik, „modern“ mit Elektronik.
Die Tarife der Nürnberger Versicherung sind ohne Selbstbehalt und versichern Ihr Instrument entweder nur innerhalb Deutschlands oder weltweit. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
Versichert sind Blas-, Schlag- und Streichinstrumente sowie Tasten- und Zupfinstrumente. Auch das jeweilige Zubehör ist versichert, sofern es bei Versicherungsabschluss in der Versicherungssumme einbezogen wurde. Die Deckungssumme entspricht dem Gesamtwert des Instrumentes samt Equipment.
Zu den Leistungen der Nürnberger Tarife gehört die Entschädigung bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub sowie bei einem Transportmittelunfall. Außerdem Leistet die Versicherung für Schäden aus Elementarereignissen wie Überschwemmung und Erdbeben sowie Brand, Blitzschlag und Explosion.
Die Tarife der Mannheimer Versicherung AG enthalten keine Selbstbeteiligung. Es kann eine individuelle „Region“ gewählt werden aus: Grundstück, Deutschland, Europa oder weltweit. Die Laufzeit beträgt mindestens 12 Monate.
Es können Blas-, Schlag- und Streichinstrumente sowie Tasten- und Zupfinstrumente inklusive dem entsprechenden Zubehör versichert werden, sofern dies in der bei Vertragsabschluss angegebenen Versicherungssumme einberechnet wurde. Die Deckungssumme entspricht dem Gesamtwert des Instrumentes inklusive Equipment.
Zu den Leistungsinhalten der Mannheimer Versicherungstarife gehört die Kostenerstattung bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub sowie beim Transportmittelunfall. Außerdem entschädigt die Versicherung bei Beschädigung durch Elementarereignisse wie Überschwemmung und Erdbeben sowie Brand, Blitzschlag und Explosion.
Auch die BGV-Versicherung AG verlangt im Schadensfall keinen Eigenanteil vom Policeninhaber. Die Tarif-Laufzeit beträgt ebenfalls mindestens 12 Monate mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist. Es kann eine individuelle „Versicherungs-Region“ aus vier Optionen gewählt werden: Grundstück, Deutschland, Europa oder weltweit.
Versicherbar sind Blas-, Schlag- und Streichinstrumente sowie Tasten- und Zupfinstrumente inklusive dem jeweiligen Zubehör, sofern dies bei Vertragsabschluss in Versicherungssumme einberechnet wurde. Die Deckungssumme entspricht dem Gesamtwert des Instrumentes inklusive Equipment.
Die BGV erstattet Kosten bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl sowie Raub und Transportmittelunfall. Des weiteren leistet die Versicherung bei Beschädigung durch Elementarereignisse wie Überschwemmung und Erdbeben sowie Brand, Blitzschlag und Explosion.
DARUM SIND WIR UNSCHLAGBAR
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Ob das Instrument elektronisch oder klassisch (nicht-elektronisch) ist, ist für die Versicherung nicht ausschlaggebend. Alle Instrumentenarten sind versicherbar. Das Originalzubehör ist in der Regel ebenfalls im Versicherungsschutz umfasst.
- Blasinstrumente
- Schlaginstrumente
- Streichinstrumente
- Tasteninstrumente
- Zupfinstrumente
- Zubehör
Versichert sind in den Tarifen der Nürnberger Versicherung Blas-, Schlag- und Streich- sowie Tasten- und Zupfinstrumente. Außerdem ist auch das jeweilige Zubehör, sofern es in der Versicherungssumme miteinbezogen ist, versichert.
Es werden unter anderem Schäden, die aus Diebstahl entstanden sind übernommen. Außerdem auch solche aus Elementarereignissen wie Überschwemmung und Erdbeben sowie Brand, Blitzschlag und Explosion. Zudem werden auch entstandene Schäden aus einem Transportmittelunfall von der Versicherung übernommen.
Zu den versicherten Ereignissen zählen z. B. der Verlust durch Diebstahl, Raub und sogar die räuberische Erpressung. Außerdem auch die Zerstörung durch Brand, Blitzschlag und Explosion sowie Wasser, Feuchtigkeit oder Elementarereignisse wie Sturm, Hagel und Überschwemmung.
Schäden, die im Zusammenhang mit einem Krieg entstanden sind, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Genauso wie Schäden aus einem Terroranschlag und Streik oder inneren Unruhen. Außerdem sind Schäden durch eine Beschlagnahmung und Kernenergie ausgeschlossen.
Beim Abschluss der Versicherung muss die genaue Bezeichnung des Musikinstruments angegeben werden, dazu wird meist noch ein weiteres Identifizierungsmerkmal benötigt. Das kann entweder die Nummer auf der Rechnung oder Bestellung sein oder aber die Serien- und Artikelnummer des Instruments.
Die Deckungssumme entspricht dem Gesamtwert des zu versichernden Equipments. Die Zweitwerstaffel für Ersatzleistungen erfolgt nach individueller Berechnung.
Die Instrumentenversicherung ist keine Pflichtversicherung in Deutschland. Dennoch kann sich ein Abschuss lohnen, wenn Ihr hochwertiges Musikinstrument gestohlen oder zerstört wird. Ob der Diebstahl stattfindet während Sie das Musikinstrument bei sich in Gewahrsam haben oder es zu einem Einbruchdiebstahl oder Raub kommt – der Versicherer übernimmt die daraus entstandenen Kosten.
Auch wenn Ihr Equipment bei einem Transportmittelunfall zu Schaden kommt, haften Sie ohne die passende Versicherungspolice. Beim Eintreten eines Elementarereignisses wie Erdbeben oder Überschwemmung würden Sie ohne Versicherung auf dem Schaden sitzen bleiben. Genauso wie bei Brand, Blitzschlag und Explosion.
Um hohe Kosten aus den genannten Schadensfällen zu vermeiden, ist der Abschluss einer Instrumentenversicherung für Ihr Musikinstrument äußerst empfehlenswert.
Je nach Art des zu versichernden Instrumentes (klassisch oder modern) können die Tarifprämien sich unterscheiden. Dazu hängt der Betrag von der Versicherungssumme und vom Geltungsbereich ab.
- Unter „klassischen“ Instrumenten versteht man Instrumente ohne Elektronik, unter „modernen“ solche mit elektronischen Bestandteilen.
- Es werden die Geltungsbereiche Deutschland und weltweit unterschieden.
Bei einer Versicherungssumme von 5000 Euro werden folgende Tarifprämien erhoben:
- Klassisch/deutschlandweit: 89,25 €/Jahr = ca. 8 €/Monat
- Klassisch/weltweit: 148,75 € = ca. 14 €/Monat
- Modern/deutschlandweit: 148,75 €/Jahr = ca. 14 €/Monat
- Modern/weltweit: 208,25 €/Jahr = ca. 18 €/Monat
- Geige: ab 100 Euro
- Kontrabass: ab 600 Euro
- Klavier: ab 3000 Euro
- Trompete: ab 100
- Schlagzeug: ab 100 Euro
- Harfe: ab 150
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* monatlich, bei einer Versicherungssumme von 5000 €; „klassisch“ = ohne Elektronik; „modern“ = mit Elektronik. Preise aufgerundet.